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Certidão de Registo Criminal: Beantragung und Einsicht

Das Führungszeugnis (auch Certidão de Registo Criminal genannt) wird im Portal do Registo Criminal beantragt, doch die Online-Beantragung steht nur portugiesischen Staatsangehörigen zur Verfügung. Andere Staatsangehörigkeiten beantragen es persönlich.
Lesezeit: 4 Min.Staatsbürgerschaft

Dieses Dokument wird von Arbeitgebern, für Visa- oder Einbürgerungsverfahren, oder zum Nachweis verlangt, dass keine Vorstrafen eingetragen sind. Jede Person, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, ab 16 Jahren, kann ihr eigenes Führungszeugnis beantragen — der Antragsweg unterscheidet sich jedoch je nach Staatsangehörigkeit.

Wie Sie beantragen oder einsehen

Online — nur portugiesische Staatsangehörige

  1. Rufen Sie registocriminal.justica.gov.pt auf
  2. Melden Sie sich mit Cartão de Cidadão (mit Lesegerät) oder Chave Móvel Digital an
  3. Wählen Sie "Pedido de Certificado"
  4. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie den Antrag ab
  5. Warten Sie bis zu 3 Werktage auf die Ausstellung

Vor Ort — jede Staatsangehörigkeit

  1. Gehen Sie zu den Serviços de Identificação Criminal, einem Gericht, oder einem Espaço Cidadão mit diesem Dienst
  2. Bringen Sie den Cartão de Cidadão oder Aufenthaltstitel mit
  3. Verlangen Sie das "Certificado de Registo Criminal" am Schalter
  4. Sie können auch telefonisch einen Termin vereinbaren oder Informationen erhalten: 300 003 990
Offizielle Quelle
Online beantragen (portugiesische Staatsangehörige): registocriminal.justica.gov.pt
Diensterläuterung: gov.pt — Pedir o Registo Criminal
Bereits ausgestelltes Zeugnis einsehen: gov.pt — Consultar certificado
Telefonische Unterstützung: 300 003 990

Häufig gestellte Fragen

Nur portugiesische Staatsangehörige können den Online-Antrag stellen. Andere Staatsangehörigkeiten beantragen es persönlich, bei den Serviços de Identificação Criminal, Gerichten oder Espaços Cidadão.

Online beantragt bis zu 3 Werktage. Bei persönlicher Beantragung kann die Frist je nach Schalter variieren — bestätigen Sie dies bei der Antragstellung.

In der Regel können Sie nur Ihr eigenes Zeugnis beantragen. Anträge für Dritte erfordern eine spezifische rechtliche Genehmigung.

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Quellen: Instituto dos Registos e do Notariado (IRN) und gov.pt